Der Autoführerschein oder die Fahrerlaubnis für Autos

Der Autoführerschein oder die Fahrerlaubnis für Autos

28 Februar 2020
 Kategorien: KFZ-Zubehör Laden, Blog


Die Fahrerlaubnis für einen PKW kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Für viele junge Leute ist der Führerschein der Inbegriff für Freiheit und Lebensfreude. Diese Fahrerlaubnis besitzt den Kennbuchstaben „B".

Der Weg zur Fahrerlaubnis

Bevor jedoch ein Auto gefahren werden darf, muss erst einmal eine Fahrschule wie die Fahrschule friends besucht werden. Der Fahrunterricht besteht aus Theorie und Praxis. In der Theorie werden den Anwärtern für den Autoführerschein die Verkehrsregeln vermittelt. Darüber hinaus enthält die Theorie auch auch viele nützliche Verhaltensweisen für ökonomisches Fahren. Für den Theorieteil sind 12 Doppelstunden sowie 2 zusätzliche Doppelstunden vom Gesetzgeber als Minimum vorgeschrieben. Dieses Wissen wird dann später in der Theorieprüfung abgefragt. Es hat sich als nützlich erwiesen, sich die Fragebögen oder ein Buch zu den Fragen zu besorgen. So kann der Fahrschüler auch zu Hause für die Prüfung lernen. Allerdings sollte beachtet werden, dass der genaue Wortlaut der Prüfungsfragen etwas abweichen kann. Stures Auswendiglernen kann zu Fehlern führen. Der Inhalt der Fragen ist bei allen Hilfsmitteln dagegen gleich und kann für die Vorbereitung genutzt werden. Auch das Internet bietet zu diesen Fragen entsprechendes Lehrmaterial an.

Die Praxis und die Fahrstunden

In dem Teil der Praxis wird das Wissen der Theorie auf der Straße und im Straßenverkehr vertieft. Denn auch das Führen eines Autos sieht leichter aus, als es ist. Das Minimum an Fahrstunden wurde auf 12 Unterrichtsfahrten festgelegt. Darin sind dann die Bereiche 5 Einheiten Überlandfahrten (Landstraße), 4 Mal Autobahn und 3 Einheiten Fahren bei Dunkelheit enthalten. Außerdem werden das rückwärtige Einparken und Wenden gezeigt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass in den meisten Fällen die Pflichtstunden für ein sicheres Fahren ausreichen. Vor allem vor der Fahrprüfung sollten genügend Fahrstunden genommen werden, damit man eine gewisse Sicherheit erlangt. Der Autoführerschein wird nach den bestandenen Prüfungen ausgehändigt. Für Fahranfänger gilt dann eine Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit dürfen keine gravierenden Verstöße der STVO vorkommen. Solche Verstöße können zum vorübergehenden Entzug des Autoführerscheins führen. Meist sind damit dann auch Nachschulungen in einer Fahrschule verbunden.

Einige Sonderregelungen

Schon ab dem 17. Lebensjahr kann der Führerschein für begleitetes Fahren erworben werden. Das bedeutet, dass das Führen eines PKWs in Begleitung eines Erwachsenen mit Autoführerschein erlaubt ist. Auch das Fahren mit Anhänger ist mit der Klasse „B" nicht erlaubt. Hierfür wird die Erweiterung „BE" benötigt. Es hat sich nämlich in der Vergangenheit herausgestellt, dass es zu vermeidbaren Unfällen oder Sachbeschädigungen kam, weil keine ausreichende Praxis vorlag. Viele Fahrschulen haben das Fahren mit Anhänger nur in der Theorie angesprochen, aber nie in der Praxis geübt. Alle anderen Erweiterungen wie zum Beispiel die Klasse „A1" können später über Nachschulungen ergänzt werden.

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